Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner übernimmt keine
Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der ihr
übergebenen Unterlagen.
2. Die Firma BW-Zulassungsdienst,
Inh. Bernhard Wagner übernimmt keine Haftung für falsche
Eintragungen in die Kfz-Papiere durch die Zulassungsstelle oder die
technischen Überwachungsvereine.
3. Wird die
Auftragsausführung durch die zuständigen Stellen wegen
unvollständiger oder falscher Unterlagen oder Angaben oder
Steuerschulden abgelehnt, so gilt die Leistung durch die Firma
BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner als erbracht.
4.
Der Rechnungsbetrag, inklusive der verauslagten Gebühren, sonstiger
Kosten und Kfz-Steuern mit eventuell angefallenen Säumniszuschlägen
wird bei der Rückgabe der Unterlagen sofort in bar fällig. Bei
Nichtzahlung - Teilzahlungen gelten wie Nichtzahlung – ist die
Firma BW-Zulassungsdienst, Inh. Bernhard Wagner zur Einbehaltung der
Unterlagen berechtigt.
5. Die Firma BW-Zulassungsdienst, Inh.
Bernhard Wagner ist zur Vergabe von Untervollmachten
berechtigt.
6. Durch die Erteilung der Zulassungsvollmacht und
die Übergabe der Fahrzeugpapiere gilt das Vertragsverhältnis als
begründet und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
anerkannt.
7. Erfolgt ein Auftrag (schriftlich oder mündlich) seitens des Kunden zur Abholung der Unterlagen bei dem Kunden Zuhause, auf der Arbeit oder sonst einem gewünschten Abholungsort, gilt das Vertragsverhältnis in dem Moment als begründet, sobald einer unserer Mitarbeiter vor Ort ist, um die Unterlagen abzuholen. In diesem Fall sind jedenfalls die Servicegebühren, als auch die in der Preisliste ersichtlichen Fahrkosten fällig.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Berlin-Spandau.
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